Datenschutzrichtlinie
Welche
Daten werden erfasst und wozu werden sie verwendet:
1.
Nutzungsdaten
Die novaalert
mobileAPP erfasst anonyme Nutzungsdaten über die Verwendung der App und
Informationen zum Gerät, auf dem sie installiert ist.
Diese
Nutzungsdaten werden in lokalen Log files abgespeichert und dienen
ausschliesslich der Fehleranalyse. Im Fehlerfall können diese Daten vom Nutzer
mit novalink geteilt werden.
Die Daten dienen
nicht zu Werbezecken und werden nicht verkauft oder Dritten zugänglich gemacht.
Die novaalert
mobileAPP verwendet die folgende Software Dritter, um Nutzungsdaten zu erfassen:
Von Google Inc.
angebotene Dienste:
-
Firebase Crash Reporting: Firebase Crash Reporting wird verwendet,
um Fehlermeldungen und Nutzungsdaten der App zu erfassen.
Weitere Hinweise
dazu können den Datenschutzrichtlinien von Google entnommen werden: http://www.google.com/policies/privacy
2.
Multimediadaten
Seit der Version
10.4 ist es möglich Multimediadateien an den Alarmserver zu übermitteln.
-
Bilder: Bilder können während der Routenkontrolle vom
Benutzer aufgenommen und an den Alarmserver übermittelt werden. Diese Bilder
werden auf dem Alarmserver gespeichert und zur Auswertung der
Routeninformationen verwendet.
- Sprachnachrichten:
Sprachnachrichten können über den Push-To-Talk Dienst übermittelt werden. Diese
Sprachdateien werden auf dem Alarmserver gespeichert und dienen der Protokollierung
einer Alarmsituation.
Die Daten dienen
nicht zu Werbezecken und werden nicht verkauft oder Dritten zugänglich gemacht.
3. Standortdaten
Die novaalert
mobileAPP erhebt Standortdaten um im Alarmierungsfall eine zuverlässige Ortung
zu gewährleisten. Diese Standortdaten werden auch erhoben, wenn die App im
Hintergrund ist oder gerade nicht verwendet wird. Standortdaten werden aber nur
dann erhoben, wenn dies auf dem Server explizit konfiguriert und die dazu
nötige Lokalisierungs-Lizenz auf dem novaalert Server vorhanden und aktiviert
ist. Diese Standort Daten werden nicht mit dritten geteilt und werden
ausschliesslich für den Zweck der Personensicherung und -alarmierung verwendet.
Allgemeine Lizenz-Vertragsbedingungen (EULA)
1.
Vertragsgegenstand
1.1.
novalink
gewährt dem Kunden das nicht ausschliessliche und - soweit nicht separat
abweichend vereinbart: unbefristete - Recht, die durch novalink dem Kunden zur
Verfügung gestellte Software selber zu nutzen.
1.2.
Das
zur Verfügung Stellen der Software, d.h. deren Lieferung mitsamt der
Anwenderdokumentation erfolgt nach Absprache, im Regelfall online via Download
oder via elektronische Post. Mit dem Download bzw. der Installation der
Software, spätestens aber mit der ersten Inbetriebnahme anerkennt der Kunde die
vorliegenden Bedingungen als rechtsverbindlich.
2.
Rechte und
Pflichten des Kunden
2.1.
Mit
Ausnahme der in den vorliegenden Vertragsbedingungen ausdrücklich genannten
Nutzungsrechte erwirbt der Kunde keinerlei Rechte an der Software und der
Anwenderdokumentation. Das Nutzungsrecht gilt nur für eine Installation und nur
für die zwischen den Parteien vereinbarte Anzahl Nutzer.
2.2.
Der
Kunde ist nicht berechtigt, die Software ohne schriftliche Zustimmung von
novalink zu dekompilieren oder in irgendeiner Weise zu bearbeiten. Der Kunde
darf Kopien der Software erstellen, sofern diese Kopien ausschliesslich
kundenseitigen Datensicherungszwecken dienen und nur zu diesem Zweck eingesetzt
werden.
2.3.
Durch
den Kunden geschuldetes Entgelt wird netto ohne Abzüge zur Zahlung fällig innert
20 Tagen ab Rechnungsdatum. Erfolgt innert dieser Frist keine anderslautende
Mitteilung des Kunden, gilt eine Rechnung als genehmigt. Das Fälligkeitsdatum
stellt Verfalltag dar, bei dessen Verstreichen der Kunde ohne Mahnung in Verzug
fällt.
2.4.
Der
Kunde ist, soweit er von novalink schriftlich als Re-seller anerkannt wurde,
berechtigt, die Software mitsamt Anwenderdokumentation unter gleichzeitiger
Übertragung aller Rechte und Pflichten nach den vorliegenden
Vertragsbedingungen an Dritte (insbesondere Endanwender) weiterzuveräussern.
Im Falle einer
Weiterveräusserung erwirbt der Dritte die Nutzungsrechte gemäss den
vorliegenden Vertragsbedingungen und tritt damit an die Stelle des Kunden.
Gleichzeitig erlischt das Recht des Kunden auf weitere Nutzung der Software und
ist der Kunde verpflichtet, jede Installation der Software zu löschen und
sämtliche Kopien zu vernichten.
2.5.
Im
Fall der Weiterveräusserung hat der Kunde sodann dafür zu sorgen, dass dem
Dritten die Rechte und Pflichten gemäss den vorliegenden Vertragsbedingungen
vollumfänglich rechtsverbindlich weiterüberbunden werden.
Erfolgt dies nicht,
erlöscht das Nutzungsrecht, es fallen sämtliche Pflichten von novalink
einschliesslich der Gewährleistungs- und Haftungspflichten von novalink dahin,
und es ist der Kunde zur vollständigen Schadloshaltung von novalink in Bezug
auf jedwelche Ansprüche des Dritten verpflichtet.
3.
Verantwortlichkeit
des Kunden im Besonderen
3.1.
Der
Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Software in Bezug auf die
verwendete Hardware und das Zusammenwirken mit anderer Software so installiert
und genutzt wird, dass das einwandfreie Funktionieren der Software
sichergestellt ist.
3.2.
Der
Kunde trägt die Verantwortung für die sachgerechte, umfassende und aktuell
gehaltene Ausbildung aller Nutzer der Software. Dies gilt auch in Bezug auf
Dritte für den Fall der Weiterveräusserung.
3.3.
Der
Kunde ist verantwortlich für die Sicherstellung des Weiterbetriebes der
Software im Fall von Systemstörungen oder -ausfällen sowie für die Vorhaltung
tauglicher Ersatz-Systeme.
3.4.
In
Fällen, bei denen die Software respektive das durch die Software betriebene
System Personen- oder Sachschäden verhindern soll, ist der Kunde zur Anschaffung,
zum sachgerechten Betrieb und zur durchgehenden Überwachung eines geeigneten
Selbstüberwachungssystems (Watchdog) verpflichtet.
3.5.
Die
Funktionalität der Software ist durch den Kunden monatlich vollständig zu
prüfen und zu testen.
3.6.
Im
Falle der Missachtung eines der vorstehend genannten Punkte entfällt jede Gewährleistungs-/Haftungspflicht
von novalink.
4.
Gewährleistung
4.1.
novalink
leistet Gewähr dafür, dass die Software bei vertragsgemässer Nutzung die in der
Anwenderdokumentation beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt.
Der Kunde nimmt zur
Kenntnis und bestätigt indessen, dass die vertragsgegenständliche Software für
verschiedene Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden ist und nicht jeden
denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen kann. Der Kunde
anerkennt und bestätigt im Weiteren, dass Funktionsstörungen und Unterbrüche in
der Funktionsfähigkeit der Software auch bei grösster Sorgfalt von novalink
nicht ausgeschlossen werden können.
4.2.
Gegenstand
der Gewährleistung ist ausschliesslich die Software in der von novalink ausgelieferten
Version. Für Fehler und Störungen, die auf nachträgliche Eingriffe des Kunden,
ungenügende Sicherung von Daten, Hardwareausfälle, Friktionen mit anderer
Software, Netzwerkstörungen, ungenügende Überwachung und dergleichen
zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleistungspflicht.
4.3.
Die
Gewährleistungsfrist beträgt 90 Tage ab dem Datum der Lieferung gemäss Ziffer
1.2.
Bei der
Inbetriebnahme der Software erkennbare Mängel hat der Kunde spätestens innert
10 Tagen ab Lieferung gemäss Ziffer 1.2. zu rügen. Andere Mängel sind
unverzüglich, d.h. innert 3 Werktagen ab deren Entdeckung, zu rügen. Erfolgt
die Mängelrüge verspätet, gilt die Software als genehmigt und sind jegliche
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche verwirkt.
4.4.
Mängelrügen
haben schriftlich und unter Angabe einer nachvollziehbaren Beschreibung des
Mangels zu erfolgen. Der Kunde stellt novalink auf Verlangen
Systembeschreibungen sowie Überwachungsprotokolle und dergleichen zur
Verfügung.
4.5.
Für
Störungen, welche durch Hilfspersonen des Kunden oder nicht am vorliegenden
Vertragsverhältnis beteiligte Dritte verursacht werden oder die als Folge von
höherer Gewalt, Explosionen, Lösch- und Rettungsaktionen, Einbruch und
Diebstahl, Elektrizitätsstörungen, Spannungsschwankungen und dergleichen
eintreten, besteht keine Gewährleistungspflicht.
4.6.
Jede
Art von kundenseitiger oder durch den Kunden veranlasster Veränderung an der
Software führt zum vollständigen Dahinfallen jeglicher Gewährleistungs- und
Haftpflicht von novalink.
4.7.
novalink
ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Beseitigung, durch Lieferung
mangelfreier Software oder durch Überlassung eines Release zu beheben.
4.8.
Im
Übrigen wird die Gewährleistungspflicht von novalink im gesetzlich zulässigen
Rahmen wegbedungen.
5.
Haftung von novalink
5.1.
Jede
über den Gewährleistungsumfang gemäss Ziffer 4 hiervor hinausgehende Haftung
von novalink insbesondere für indirekte, mittelbare und Folgeschäden wie entgangenen
Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden oder
Ansprüche Dritter, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5.2.
Unter
Abweichung von Ziffer 5.1. haftet novalink dann, wenn grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Handeln von Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen von novalink
Sach- oder Personenschäden verursacht hat. novalink haftet jedoch auch in einem
solchen Fall nicht, sofern kunden- oder anwenderseitig zumutbare und geeignete
Massnahmen zur Schadenverhütung (insbesondere bezüglich Datensicherung,
Überwachung, Reaktion auf Systemstörungen oder -unterbrüche und dergleichen)
unterlassen worden sind.
5.3.
novalink
verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung von kundenseitig als vertraulich
deklarierten Daten, die novalink während der Vertragserfüllung zur Kenntnis
gelangen.
Beiden
Parteien ist es vorbehältlich anderslautender schriftlicher Abrede untersagt,
Daten, Informationen und Programme der jeweils anderen Partei Dritten
zugänglich zu machen. Die
Parteien sichern sich gegenseitig zu, bei der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben der Europäischen
Datenschutzverordnung (DSGVO) respektive des Schweizerischen
Datenschutzgesetzes (DSG) einzuhalten.
5.4.
novalink
wird gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht wissentlich verletzen. Sollten
Dritte gegen den Kunden wegen angeblicher Verletzung von Schutzrechten
Ansprüche geltend machen, übernimmt novalink auf eigene Kosten die Abwehr,
sofern die geltend gemachten Ansprüche in direktem Zusammenhang stehen mit der
vertragsgegenständlichen Software.
5.5.
Steht
aufgrund eines rechtskräftigen richterlichen Urteils oder nach dem Ermessen des
Lieferanten fest, dass die Vertragserfüllung durch den Lieferanten Schutzrechte
Dritter verletzt, hat der Lieferant das Recht, auf eigene Kosten Abänderungen
vorzunehmen, um die Schutzrechtsverletzung zu beseitigen oder von berechtigten
Dritten das Recht zum Gebrauch zu erwerben.
Sofern diese
Massnahmen nicht zum Ziel führen und die Schutzrechtsverletzung durch rechtskräftiges Urteil festgestellt ist, wird der
Lieferant den Kunden durch Rückzahlung des bezahlten Entgeltes, unter Abzug der
handelsüblichen Abschreibung während der Nutzungsdauer, entschädigen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden werden wegbedungen.
6.
Schlussbestimmungen
6.1.
Abreden
zwischen novalink und Kunde - auch solche, mit welchen der Inhalt der
vorliegenden Bedingungen geändert werden soll - sind nur in schriftlicher,
beidseitig unterzeichneter Form rechtsverbindlich.
6.2.
Sollten
Teile eines Vertrages oder der vorliegenden Bedingungen rechtsunwirksam sein
oder werden, so bleibt davon der übrige Inhalt von Vertrag und/oder vorliegenden
Bedingungen unberührt. Vertrag und/oder Bedingungen sind diesfalls so
auszulegen, dass der mit den rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck so
weitgehend als möglich erreicht wird.
6.3.
Die
Vertragspartner sind verpflichtet, alle zwischen ihnen bestehenden Rechte und
Pflichten auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen und hierfür vorgängig
die schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei einzuholen.
6.4.
Die
Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen von novalink ist nur mit schriftlicher
Zustimmung von novalink zulässig.
6.5.
Soweit
nicht anders vereinbart unterstehen Verträge zwischen Kunden und novalink dem
Gerichtsstand und dem Recht am Sitz von novalink.
6.6.
Die
Gültigkeit von AGB des Kunden wird ausdrücklich wegbedungen, soweit diese mit
Abreden im Vertrag oder dem Inhalt der vorliegenden Bedingungen im Widerspruch
stehen.
14. April
2020